Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON 3AXISGROUP GMBH

1. ALLGEMEINES

Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

1.1 3Axisgroup GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse von 3Axisgroup GmbH erforderlich ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber 3Axisgroup GmbH in Schriftform widerspricht.

1.2 Besteht zwischen dem Käufer und 3Axisgroup GmbH eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von 3Axisgroup GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt 3Axisgroup GmbH dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von 3Axisgroup GmbH.

2.2 Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von 3Axisgroup GmbH keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.3 Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von 3Axisgroup GmbH maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an 3Axisgroup GmbH ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie 3Axisgroup GmbH nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.

3. LIEFERTERMIN/LIEFERUMFANG/LIEFERVERZUG

3.1 Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht 3Axisgroup GmbH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

3.2 Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind 3Axisgroup GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.

3.3 Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an 3Axisgroup GmbH oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von 3Axisgroup GmbH oder bei den Vorlieferanten von 3Axisgroup GmbH. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes 7 (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

3.4 Entsteht dem Käufer durch eine von 3Axisgroup GmbH leicht fahrlässig verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug ohne Verschulden der 3Axisgroup GmbH, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes 7 (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

4. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.

4.2 Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 3Axisgroup GmbH anerkannt sind.

5. GEFAHRÜBERGANG/ABNAHME

5.1 Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder 3Axisgroup GmbH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch bloßes Vorliegen eines unwesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert werden.

5.2 Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die 3Axisgroup GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.

6. GEWÄHRLEISTUNG/MÄNGELRÜGE

6.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von 3Axisgroup GmbH gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der 3Axisgroup GmbH beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs.1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

6.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird 3Axisgroup GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

6.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von 3Axisgroup GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen 3Axisgroup GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 6.6 entsprechend.

7. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 Auf Schadensersatz haftet 3Axisgroup GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3Axisgroup GmbH haftet jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit

7.1.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

7.1.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn 3Axisgroup GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt für die gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz).

7.4 Soweit die Haftung nach den Ziffern 7.1 und 7.2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von 3Axisgroup GmbH.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 3Axisgroup GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn 3Axisgroup GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. 3Axisgroup GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller 3Axisgroup GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, 3Axisgroup GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den 3Axisgroup GmbH entstandenen Ausfall.

8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an 3Axisgroup GmbH in Höhe des mit 3Axisgroup GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der 3Axisgroup GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. 3Axisgroup GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für 3Axisgroup GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache/ an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, 3Axisgroup GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt 3Axisgroup GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller 3Axisgroup GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für 3Axisgroup GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der 3Axisgroup GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an 3Axisgroup GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; 3Axisgroup GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

8.5 3Axisgroup GmbH verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. ERFÜLLUNGSVERPFLICHTUNG/UNMÖGLICHKEIT/NICHTERFÜLLUNG

9.1 Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von 3Axisgroup GmbH unterliegt dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

9.2 Wenn 3Axisgroup GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von 3Axisgroup GmbH zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten 6 und 7 ausgeschlossen.

9.3 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.

9.4 Nach Rücktritt von 3Axisgroup GmbH vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist 3Axisgroup GmbH berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

10. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT

10.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von 3Axisgroup GmbH.

10.2 Wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von 3Axisgroup GmbH Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen 3Axisgroup GmbH können nur dort anhängig gemacht werden.

10.3 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

11. RECHTSWIRKSAMKEIT

11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.

11.2 Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 3Axisgroup GmbH; dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.

11.3 Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.